Unfallregulierung

 

„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u. Ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“ 

OLG Frankfurt, Urteil v. 01.12.2014, AZ: 22  U 171/13

Neben den Reparaturkosten für Ihr Fahrzeug stehen Ihnen eine Vielzahl weiterer Schadenspositionen, wie z.B. Wertminderung, Nutzungsausfall, Abschleppkosten, Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten und vieles mehr zu.

Wir stehen Ihnen bei der Regulierung Ihres Unfallschadens mit Rat und Tat zur Seite, damit Sie nicht den Überblick verlieren und gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners auf Ihnen zustehende Ansprüche verzichten.

Mit unserer Hilfe befinden Sie sich von Anfang an auf Augenhöhe mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.

- Sie stellen den Kontakt zu uns bereits von der Werkstatt oder direkt über Telefon (0871/953 750) oder E-Mail (info@klinger-ott.de) her.

- Wir besprechen die Angelegenheit in aller Ausführlichkeit mit Ihnen und erläutern Ihnen die Sach- und Rechtslage.

- Wir wickeln den kompletten Schriftverkehr für Sie ab und regulieren Ihren Schaden direkt mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.

- Sie können auf Wunsch sämtliche Korrespondenz mit uns auch telefonisch oder per E-Mail führen. 

Durch unseren Service sparen Sie nicht nur Zeit und Nerven, Sie reduzieren auch Wartezeiten und realisieren in vollem Umfang alle Ihnen zustehenden Schadenspositionen.

…und das Beste zum Schluss:

Bei unverschuldeten Unfällen ist unser Service für Sie kostenlos, da die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners auch die Anwaltskosten übernehmen muss.

Bei allen Fragen zur Unfallregulierung steht Ihnen Rechtsanwalt Markus Ott mit Rat und Tat zur Seite.

Sie benötigen juristische Unterstützung oder Beratung im Bereich der Unfallregulierung?

Rufen Sie uns unter 0871 / 953 750 an und vereinbaren Sie noch heute Ihren persönlichen Beratungstermin (sowohl telefonisch als auch persönlich) mit Herrn Rechtsanwalt Markus Ott.

Gerne können Sie uns auch per E-Mail unter info@klinger-ott.de kontaktieren.