Markus Ott


Rechtsanwalt Markus Ott studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilian-Universität in München und wurde 2001 als Rechtsanwalt zugelassen.

Im Jahr 2009 wurde Rechtsanwalt Markus Ott aufgrund nachgewiesener besonderer Kenntnisse und Erfahrung vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München die Befugnis erteilt, die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht zu führen, darüber hinaus wurde Rechtsanwalt Markus Ott im Jahr 2020 die Befugnis erteilt, die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht zu führen.

Er ist zudem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht sowie der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein.

Rechtsanwalt Markus Ott betreut unsere Mandanten auf folgenden Rechtsgebieten: