BGH Urteil zur WLAN Haftung

von Admin (Kommentare: 0)

Der Bundesgerichtshof bestätigt im Grundsatz die Neuregelung der Störerhaftung, schafft aber neue Unsicherheiten über Komplettsperren.

Internetnutzer, die ihr WLAN für die Allgemeinheit öffnen, können künftig nicht mehr auf Unterlassung verklagt werden, wenn jemand ihren Anschluss für illegale Uploads missbraucht. Eine entsprechende gesetzliche Neuregelung von 2017 zur Abschaffung der sogenannten Störerhaftung bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag in den wesentlichen Punkten (Az. I ZR 64/17).

Quelle: Heise online

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