Stephan Klinger (M.A.)

Neben seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regenburg absolvierte Rechtsanwalt Stephan Klinger ein Magisterstudium in Geschichte, die Zulassung als Rechtsanwalt erfolgte im Jahr 2001.

Aufgrund nachgewiesener besonderer Kenntnisse und Erfahrung wurde Rechtsanwalt Stephan Klinger im Jahr 2009 vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München die Befugnis erteilt, die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht zu führen.

Er ist zudem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein. 

Rechtsanwalt Stephan Klinger ist für unsere Mandanten auf folgenden Rechtsgebieten tätig: