Mindestlohn – Anhebung zum 01.01.2026 beschlossen

von Markus Ott (Kommentare: 0)

Der gesetzliche Mindestlohn wurde in Deutschland im Jahr 2015 eingeführt und beträgt seit dem 01.01.2025 € 12,82 brutto.

Mit Beschluss vom 27.06.2025 hat die Mindestlohnkommission nunmehr eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in zwei Stufen, zum 01.01.2026 auf € 13,90 und zum 01.01.2027 auf € 14,60 jeweils brutto beschlossen.

Die Mindestlohnkonferenz hat bei Ihrer Beschlussfassung im Rahmen einer Gesamtabwägung geprüft, welche Mindestlohnhöhe geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden.

Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn werden nicht nur vom Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) verfolgt, Mindestlohnansprüche können auch vor dem zuständigen Arbeitsgericht eingeklagt und durchgesetzt werden.

Bei Fragen zum Mindestlohn können Sie sich gerne mit unserer Kanzlei / RA Stephan Klinger in Verbindung setzen.

Wir helfen Ihnen, Ihre Mindestlohnansprüche durchzusetzen.

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