Neues Namensrecht seit dem 01.05.2025

von Markus Ott (Kommentare: 0)

Seit dem 1. Mai 2025 gilt in Deutschland ein neues Namensrecht. 

Das neue Namensrecht eröffnet eine flexiblere Namenswahl und es erleichtert insbesondere Stief- und Scheidungskindern eine Namensänderung.

Nachfolgend eine kurze, nicht vollständige Zusammenstellung der wesentlichen Neuerungen:

Doppelnamen:

Ehepaare können nun einen Doppelnamen aus beiden Nachnamen wählen, wobei dieser Doppelname mit oder ohne Bindestrich geschrieben werden kann. 

Auch Kinder können einen aus den Familiennamen ihrer Eltern zusammengesetzten Doppelnamen erhalten. Das gilt auch für den Fall, dass die Eltern selbst keinen Doppelnamen führen, und unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind.

Von den Neuerungen profitieren auch bereits verheiratete Ehepaare, und auch Kinder können nachträglich einen Doppelnamen erhalten.

Stief- und Scheidungskinder:

Trägt ein Kind den Namen eines Stiefelternteils, kann diese Einbenennung nunmehr leichter rückgängig gemacht werden. Dies bedeutet, dass das Kind unter bestimmten Voraussetzungen wieder den Familiennamen erhalten kann, den es vor der Einbenennung geführt hat.

Eine weitere Neuerung betrifft Kinder, deren Eltern sich scheiden lassen. Wenn ein Elternteil einen Ehenamen ablegt und das Kind im Haushalt dieses Elternteils lebt, so kann auch das Kind den geänderten Familiennamen erhalten. Wenn das Kind mindestens fünf Jahre alt ist, muss es in die Namensänderung einwilligen. Bei minderjährigen Kindern kann diese Änderung grundsätzlich nicht gegen den Willen des anderen Elternteils erfolgen, wenn dieser ebenfalls sorgeberechtigt ist oder das Kind seinen Namen trägt.

Volljährige:

Durch die Neuregelung können Volljährige ihren Geburtsnamen einmalig durch Erklärung gegenüber dem Standesamt neu bestimmen (z.B. zum Namen des anderen Elternteils wechseln / einen Doppelnamen aus beiden Namen der Eltern oder Verkürzung eines Doppelnamens auf einen Namen).

Gerne können Sie sich bei Fragen zum neuen Namensrecht mit unserer Kanzlei / Rechtsanwalt Stephan Klinger (Fachanwalt für Familienrecht) in Verbindung setzen.

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