Seit 01.01.2025 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle
von Markus Ott (Kommentare: 0)
Seit 01.01.2025 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle – Zeit, den Kindesunterhalt neu zu berechnen!
Die Düsseldorfer Tabelle selbst ist kein Gesetz, sondern eine vom OLG Düsseldorf eingeführte bundesweit anerkannte Richtlinie, welche regelmäßig aktualisiert wird.
Seitens der Familiengerichte wird die Düsseldorfer Tabelle bei der Berechnung des Kindesunterhalts herangezogen.
Dabei geht die Düsseldorfer Tabelle davon aus, dass eine Zahlungsverpflichtung des Unterhaltspflichtigen gegenüber einem Ehegatten und zwei Kindern besteht.
Sofern der Unterhaltspflichtige für mehr als drei Personen, oder aber für weniger als drei Personen unterhaltspflichtig ist, muss eine entsprechende Herabsetzung in eine niedrigere Einkommensgruppe oder aber eine entsprechende Höherstufung in der Düsseldorfer Tabelle erfolgen.
Grundsätzlich dient die Düsseldorfer Tabelle als gute Orientierungshilfe, die exakte Berechnung des geschuldeten Unterhalts hängt jedoch – je nach Einzelfall - noch von weiteren Faktoren ab.
Es ist aus diesem Grund dringend zu empfehlen, für die Berechnung des Kindesunterhalts anwaltliche Hilfe durch einen auf Familienrecht spezialisierten Fachanwalt in Anspruch zu nehmen.
Gerne können Sie sich mit unserer Kanzlei / Rechtsanwalt Stephan Klinger (Fachanwalt für Familienrecht) in Verbindung setzen, um den von Ihnen als Unterhaltsverpflichteter geschuldeten Kindesunterhalt oder aber den Ihren Kindern zustehenden Kindesunterhalt berechnen zu lassen.