Erbrecht

 

„Erst durch das Erbrecht sind Eigentum und Vermögen mehr als ein lebenslänglicher Nießbrauch.“ (Theodor Kipp)

Das Erbrecht trifft früher oder später jeden von uns einmal.

Dabei ist es von Vorteil, wenn die Erbfolge vorab vom Erblasser eigenhändig geregelt wird.

Wir erarbeiten mit Ihnen gerne individuelle Verfügungen von Todes wegen (Testament und Ehe-/Erbvertrag), um Ihre persönlichen Wünsche rechtssicher festzuschreiben.

Darüber hinaus beraten wir Sie gerne auch hinsichtlich gewünschter Vermögensübertragungen zu Lebzeiten (vorweggenommene Erbfolge).

Sollte der Todesfall bereits eingetreten sein, steht Ihnen Rechtsanwalt Stephan Klinger mit Rat und Tat bei der Erbauseinandersetzung, der Geltendmachung Ihres Erb- oder Pflichtteilsanspruchs sowie der Abwicklung von Nachlassverbindlichkeiten zur Seite, im Bedarfsfall auch im gerichtlichen Verfahren.

Auch für die Beratung und Erstellung einer Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsvollmacht stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Sie benötigen juristische Unterstützung oder Beratung im Bereich des Erbrechts?

Rufen Sie uns unter 0871 / 953 75 0 an und vereinbaren Sie noch heute Ihren persönlichen Beratungstermin (sowohl telefonisch als auch persönlich) mit Herrn Rechtsanwalt Stephan Klinger.

Gerne können Sie uns auch per E-Mail unter info@klinger-ott.de kontaktieren.